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Isolierglas

Isoliergläser bestehen aus mindestens zwei Einzelscheiben. Der Aufbau der Gläser variiert je nach Anwendung, zum Beispiel bezogen auf Verletzungsschutz, Wärmedämmung, Sonnen- oder Schallschutz.

Die Beurteilung der visuellen Qualität erfolgt nach der Richtlinie vom Technischen Beirat im Institut des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik  und Fensterbau und vom Technischen Ausschuss des Bundesverband Flachglas, Großhandel, Isolierglasherstellung, Veredlung e.V.

Hier einige Auszüge zu Ihrer Information:

"Bewertet wird die im eingebauten Zustand verbleibende lichte Glasfläche. [...] Generell ist bei der Prüfung auf Mängel die Durchsicht durch die Scheibe, d.h. die Betrachtung des Hintergrundes und nicht die Aufsicht maßgebend." Geprüft wird aus einem Abstand von mindestens 1 Meter von innen nach außen bei diffusem Tageslicht (ohne direktes Sonnenlicht oder künstliche Beleuchtung).

"Alle bei Glaserzeugnissen verwendeten Materialien haben rohstoffbedingte Eigenfarben, welche mit zunehmender Dicke deutlicher werden können. [...] Auch beschichtete Gläser haben eine Eigenfarbe. [...] Schwankungen des Farbeindruckes sind aufgrund des Eisenoxidgehalts des Glases, des Beschichtungsprozesses, der Beschichtung sowie durch Veränderungen der Glasdicken und des Scheibenaufbaus möglich und nicht zu vermeiden."

Von der Beurteilung ausgeschlossen sind eine Reihe unvermeidbarer physikalischer Phänomene wie zum Beispiel Interferenzen in Form von Spektralfarben, Mehrfachspiegelungen oder Tauwasserbildung sowie die unterschiedliche Benetzbarkeit der Glasoberfläche. Diese kann zum Beispiel durch Fingerabdrücke, Etiketten, Vakuumsauger, Dichtstoffreste oder Umwelteinflüsse unterschiedlich sein.

Ärgerlich, aber zulässig:

Einschlüsse, Blasen, Punkte, Flecken etc. von 0,5 > 1,0 mm sind ohne Flächenbegrenzung zugelassen, außer bei Anhäufungen (mindestens 4 Einschlüsse, Blasen, Punkte, Flecken etc. innerhalb einer Kreisfläche mit einem Durchmesser von ≤ 20 cm). 

Randzone = Fläche 10 % der jeweiligen lichten Breiten- und Höhenmaße

  • Einschlüsse, Blasen, Punkte, Flecken etc.:

        Scheibenfläche ≤ 1 m²          max. 4 Stück à ≤ 3 mm Ø

        Scheibenfläche > 1 m²          max. 1 Stück à ≤ 3 mm Ø je umlaufendem m Kantenlänge

Hauptzone

  • Einschlüsse, Blasen, Punkte, Flecken etc.:

        Scheibenfläche ≤ 1 m²                       max. 2 Stück à ≤ 2 mm Ø

        Scheibenfläche > 1 m² ≤ 2 m²          max. 3 Stück à ≤ 3 mm Ø

        Scheibenfläche > 2 m²                       max. 5 Stück à ≤ 2 mm Ø

Kratzer: Summe der Einzellängen max. 45 mm

 
 
 
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